
Auf dem Rezept stehen drei Buchstaben und eine Zahl – und niemand erklärt sie. Hier ist die Übersetzung.
Die häufigsten Kürzel
- KG – Krankengymnastik. Die Basis: aktive Übungsbehandlung als Einzeltermin.
- KG-Gerät – Krankengymnastik am Gerät. Training an medizinischen Geräten mit definiertem Widerstand.
- KG-ZNS – Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage, etwa nach Schlaganfall oder bei MS.
- MT – Manuelle Therapie. Darf nur von entsprechend fortgebildeten Therapeuten erbracht werden.
- MLD 30 / 45 / 60 – Manuelle Lymphdrainage, die Zahl steht für die Behandlungszeit in Minuten.
- KMT / MA – Klassische Massagetherapie.
- WT / KT – Wärme- beziehungsweise Kältetherapie, meist als Ergänzung.
Was sonst noch draufsteht
Die Diagnosegruppe (zum Beispiel WS2 für die Wirbelsäule), die Zahl der Behandlungen, die Frequenz pro Woche und gegebenenfalls das Kreuz bei „Hausbesuch“ oder „dringlicher Behandlungsbedarf“.
Die 28-Tage-Regel
Zwischen Ausstellung und erstem Termin dürfen in der Regel höchstens 28 Tage liegen, sonst verfällt die Verordnung. Rufen Sie also am besten am selben Tag an, an dem Sie das Rezept bekommen.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte ab 18 zahlen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro Rezeptgebühr. Wer von der Zuzahlung befreit ist, bringt die Befreiungskarte einfach mit.
Ist ein Kürzel unklar oder passt aus Ihrer Sicht etwas nicht zur Beschwerde, sagen Sie es beim ersten Termin. Wir klären das kurz mit der verordnenden Praxis – das ist Alltag und kein Problem.
Passt das zu Ihren Beschwerden?
Dieser Beitrag ersetzt keinen Befund. Wenn Sie wissen möchten, was davon auf Sie zutrifft, schauen wir es uns gemeinsam an – telefonisch unter 0355 – 28 92 59 90 oder direkt online.
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